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Überschussbeteiligung
Überschüsse erzielt ein Unternehmen durch Zins-,
Kosten und Risikogewinne. Zinsgewinne entstehen dann, wenn das eingezahlte
Kapital zu einer besseren Rendite angelegt wird als dem Garantiezins
von 3,25 Prozent. Auch geringere Belastungen, zum Beispiel bei Verwaltungskosten,
vermehren die Überschüsse. Und nicht zuletzt gilt: Sterben
die Versicherten früher als vom Unternehmen prognostiziert,
muss es weniger Rente
auszahlen. Auch diese Gewinne fließen in die Überschüsse.
Überschüsse machen die Rente stärker
In welcher Höhe dem Unternehmen künftige Überschüsse
entstehen, kann nicht garantiert werden. Wohl aber ist das Unternehmen
verpflichtet, Kunden an den Überschüssen zu beteiligen.
Das ist kein Akt des guten Willens, sondern wird durch die Rechtsverordnungen
zu Paragraph 81c des Versicherungsgesetzes vorgeschrieben.
Demnach müssen den Kunden mindestens 90 Prozent aller Nettoerträge
aus denjenigen Kapitalanlagen zukommen, die den Rückstellungen
für zukünftige Versicherungsleistungen als Aktivwert
in der Bilanz gegenüberstehen. Auch an den Überschüssen,
die nicht aus Kapitalanlagen stammen, müssen die Kunden angemessen
beteiligt werden.
Wie und wann ein Kunde von den Überschüssen profitiert,
bestimmt er selbst. Die Form der Überschussbeteiligung
hat starken Einfluss auf die künftige Rente. Ob sie gleich
bleibt oder schwankt, mit dem Alter steigt oder sogar fällt,
hängt davon ab, wann ein Versicherer die in der Rentenphase
erreichten Zinseinnahmen aus dem angesammelten Kapital und sonstige
Überschussanteile an den Kunden auszahlt.
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