Ertragsschmälerung
Überschussbeteiligung
Rentenauszahlung
Steuerliche Vorteile

Überschussbeteiligung

Überschüsse erzielt ein Unternehmen durch Zins-, Kosten und Risikogewinne. Zinsgewinne entstehen dann, wenn das eingezahlte Kapital zu einer besseren Rendite angelegt wird als dem Garantiezins von 3,25 Prozent. Auch geringere Belastungen, zum Beispiel bei Verwaltungskosten, vermehren die Überschüsse. Und nicht zuletzt gilt: Sterben die Versicherten früher als vom Unternehmen prognostiziert, muss es weniger Rente auszahlen. Auch diese Gewinne fließen in die Überschüsse.

Überschüsse machen die Rente stärker
In welcher Höhe dem Unternehmen künftige Überschüsse entstehen, kann nicht garantiert werden. Wohl aber ist das Unternehmen verpflichtet, Kunden an den Überschüssen zu beteiligen.

Das ist kein Akt des guten Willens, sondern wird durch die Rechtsverordnungen zu Paragraph 81c des Versicherungsgesetzes vorgeschrieben. Demnach müssen den Kunden mindestens 90 Prozent aller Nettoerträge aus denjenigen Kapitalanlagen zukommen, die den Rückstellungen für zukünftige Versicherungsleistungen als Aktivwert in der Bilanz gegenüberstehen. Auch an den Überschüssen, die nicht aus Kapitalanlagen stammen, müssen die Kunden angemessen beteiligt werden.

Wie und wann ein Kunde von den Überschüssen profitiert, bestimmt er selbst. Die Form der Überschussbeteiligung hat starken Einfluss auf die künftige Rente. Ob sie gleich bleibt oder schwankt, mit dem Alter steigt oder sogar fällt, hängt davon ab, wann ein Versicherer die in der Rentenphase erreichten Zinseinnahmen aus dem angesammelten Kapital und sonstige Überschussanteile an den Kunden auszahlt.


 

Direktversicherung