Überschüsse
Als Garantiezins schreibt der Gesetzgeber derzeit 3,25 Prozent
vor.
Das bedeutet, diese Rendite muss die Versicherungsgesellschaft
auf alle Fälle mit dem Geld ihrer Kunden verdienen. Legt der
Versicherer das Kapital zu einer besseren Rendite am Kapitalmarkt
an, entstehen Überschüsse.
Diese können den Kunden zugute kommen. Überschüsse
entstehen übrigens auch dann, wenn die Verwaltungskosten der
Gesellschaft geringer sind als zunächst kalkuliert, mehr Kunden
vor Beginn der Rente
sterben als erwartet oder in der Rentenbezugszeit Kunden
früher sterben als erwartet.
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