Ertragsschmälerung
Überschussbeteiligung
Rentenauszahlung
Steuerliche Vorteile

Steuerliche Vorteile

Laufende Renten werden bei der Besteuerung nur mit dem so genannten Ertragsteil angesetzt. Das ist ein Vorteil gegenüber anderen Anlageformen, bei denen die erwirtschafteten Erträge mit einem meist höheren Steuersatz belastet werden.

Dabei richtet sich der zu versteuernde Ertragsteil nach dem Alter zu Beginn der Rentenzahlung. So muss beispielsweise ein 60 jähriger 32 Prozent, ein 62-jähriger 30 Prozent und ein 65 jähriger 27 Prozent seiner Renteneinkünfte versteuern. Die Steuerfreibeträge sind jedoch recht hoch, so dass im Normalfall keine Steuer auf die Privatrente anfällt.