Steuerliche Vorteile
Laufende Renten werden bei der Besteuerung nur mit dem so
genannten Ertragsteil angesetzt. Das ist ein Vorteil gegenüber
anderen Anlageformen, bei denen die erwirtschafteten Erträge
mit einem meist höheren Steuersatz belastet werden.
Dabei richtet sich der zu versteuernde Ertragsteil nach dem Alter
zu Beginn der Rentenzahlung. So muss beispielsweise ein 60
jähriger 32 Prozent, ein 62-jähriger 30 Prozent und ein
65 jähriger 27 Prozent seiner Renteneinkünfte versteuern.
Die Steuerfreibeträge sind jedoch recht hoch, so dass im Normalfall
keine Steuer auf die Privatrente
anfällt.
|