Ertragsschmälerung
Überschussbeteiligung
Rentenauszahlung
Steuerliche Vorteile

Rentenauszahlung

  • Konstante Rentenauszahlung

Bei dieser Variante kommt der Versicherte sofort in den Genuss der Überschüsse. Denn die Versicherer kalkulieren die Zuteilung von Anfang an so, dass sie über den gesamten Zeitraum hinweg gleich hoch ist. Allerdings ist der Versicherte nicht vor einer tatsächlichen Rentenkürzung geschützt. Erwirtschaftet der Versicherer später geringere Überschüsse als anfangs kalkuliert, muss er die konstante Rente reduzieren. Außerdem entsteht dem Versicherten über die Jahre ein inflationsbedingter Kaufkraftverlust.

  • Teildynamische Rentenzahlung

Der Versicherte erhält zusätzlich zur garantierten Rente eine gleich bleibende Zusatzrente. Darüber hinaus wird der verbleibende Teil der erzielten Überschüsse zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Auch hier sind die Überschüsse nicht garantiert. Wie hoch die Rente letztendlich steigen wird, kann von vornherein nicht gesagt werden.

Bei dieser Form erhält der Versicherte zu Beginn eine geringfügig über der garantierten Rente liegende Auszahlung. Dieser Betrag bleibt dann -je nach Vereinbarung - für eine längere Zeit konstant und steigt danach an. Oder er steigt von Beginn der Rentenzahlung über die Jahre kontinuierlich an. Eine Garantie für steigende Erträge ist auch diese Form der Überschussbeteiligung nicht. Künftige Erhöhungen können sich genauso ändern wie die bereits erreichte Überschussrente selbst.

In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, welche Überschussbeteiligung der Kunde wählen kann. Gibt es keine Wahlmöglichkeit, dann bietet die Gesellschaft möglicherweise nur eine Überschussbeteiligung an. Welche das ist, muss der Kunde vor Vertragsabschluss unbedingt klären.



 

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