Rentenauszahlung
- Konstante Rentenauszahlung
Bei dieser Variante kommt der Versicherte sofort in den Genuss
der Überschüsse. Denn die Versicherer kalkulieren
die Zuteilung von Anfang an so, dass sie über den gesamten
Zeitraum hinweg gleich hoch ist. Allerdings ist der Versicherte
nicht vor einer tatsächlichen Rentenkürzung
geschützt. Erwirtschaftet der Versicherer später geringere
Überschüsse als anfangs kalkuliert, muss er die konstante
Rente
reduzieren. Außerdem entsteht dem Versicherten über die
Jahre ein inflationsbedingter Kaufkraftverlust.
- Teildynamische Rentenzahlung
Der Versicherte erhält zusätzlich zur garantierten
Rente
eine gleich bleibende Zusatzrente. Darüber hinaus wird der
verbleibende Teil der erzielten Überschüsse zur Erhöhung
der Gesamtrente verwendet. Auch hier sind die Überschüsse
nicht garantiert. Wie hoch die Rente letztendlich steigen wird,
kann von vornherein nicht gesagt werden.
Bei dieser Form erhält der Versicherte zu Beginn eine geringfügig
über der garantierten Rente liegende Auszahlung. Dieser Betrag
bleibt dann -je nach Vereinbarung - für eine längere Zeit
konstant und steigt danach an. Oder er steigt von Beginn der Rentenzahlung
über die Jahre kontinuierlich an. Eine Garantie für steigende
Erträge ist auch diese Form der Überschussbeteiligung
nicht. Künftige Erhöhungen können sich genauso ändern
wie die bereits erreichte Überschussrente selbst.
In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, welche
Überschussbeteiligung der Kunde wählen kann. Gibt es keine
Wahlmöglichkeit, dann bietet die Gesellschaft möglicherweise
nur eine Überschussbeteiligung an. Welche das ist, muss der
Kunde vor Vertragsabschluss unbedingt klären.
|