Ertragsschmälerung
Überschussbeteiligung
Rentenauszahlung
Steuerliche Vorteile

Ertragsschmälerung

Bei der Beitragsrückgewähr überweist die Versicherungsgesellschaft im Todesfall die verbliebene Summe unverzinst an die Erben zurück. Die ausgezahlten Renten werden natürlich abgezogen. Mit der Rentengarantiezeit hingegen verpflichtet sich der Versicherer, für 5, 10 oder 15 Jahre die vereinbarte Rente selbst dann zu zahlen, wenn der Kunde vor Ablauf der Frist stirbt.

Die meisten Versicherten entscheiden sich für beide Leistungen, obwohl sie dem Prinzip der Rentenversicherung widersprechen. Diese soll ja ein langes Leben der Kunden finanziell absichern. Eine Rentengarantie aber geht, genau wie eine Beitragsrückgewähr, zu Lasten des Versicherten. Sie müssen entsprechend teuer bezahlt werden und schmälern die Rentenhöhe.

Außerdem sollte allein schon aus steuerlichen Gründen die Rentengarantiezeit nie länger sein als die nach der amtlichen Sterbetafel errechnete Lebenserwartung. Sonst schlägt das Finanzamt doppelt zu, beim Rentner und bei den Erben: Setzt die Rente mit 65 Jahren ein und liegt die Garantiezeit beim Mann über 14 und bei einer Frau über 18 Jahren, dann wird die volle Rente und nicht nur ihr Ertragsteil mit 27 Prozent versteuert.

Die Sofortrente besteht aus einem garantierten und einem prognostizierten Teil. Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des richtigen Partners ist deshalb die Frage: Verspricht das Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss hohe Leistungen für die garantierte Vorsorge und kann es diese später noch durch dauerhafte und hohe Überschüsse überbieten?

Das Problem: Die in der Rente enthaltenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer hoch bleiben.