Aufschubfrist
Wie der Kunde von den Überschüssen profitiert, entscheidet
er selbst. Und zwar sowohl für die Einzahl- bzw. Aufschubphase
als auch für die Verrentungsphase. Dabei wirkt sich die Wahl
der Überschussbeteiligung in der Aufschubfrist erheblich auf
die Rendite aus, die der Kunde bis zur Rente
erreicht.
Die Unternehmen bieten für die Einzahlphase vier Varianten
der Überschussbeteiligung an: die "Direktgutschrift",
die "Bonusrente", die "verzinsliche Ansammlung"
und die "verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage".
Hierbei werden die angesammelten Überschüsse dem Kunden
regelmäßig Jahr für Jahr direkt gutgeschrieben.
Im Resultat sinkt die Versicherungsprämie, also der Beitrag,
der monatlich oder jährlich zu entrichten ist.
Im Gegenzug geht dabei jedoch der Zinseszins-Effekt verloren, der
notwendig ist, um eine gute Rentenzahlung zu erreichen. Deshalb
ist diese Form wenig empfehlenswert.
Dabei investiert der Versicherer die Überschüsse in
eine aufgeschobene private Rentenversicherung
gegen Einmalbeitrag. Die Konditionen des Vertrags entsprechen denen
des Hauptvertrags. Dadurch erhöht sich auch die Todesfall-Leistung.
Deshalb ist diese Variante in erster Linie etwas für Versicherte,
denen Hinterbliebenenschutz wichtig ist.
Diese Variante nutzt den Zinseszins-Effekt für den Versicherten
aus. Die Überschüsse werden einem Überschusskonto
gutgeschrieben und verzinst. Der Effekt: Die spätere Rente
fällt höher aus. Einen ähnlichen Effekt hat auch
die verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage. Allerdings sind
Versicherte hier dem Auf und Ab an den Kapitalmärkten stärker
ausgeliefert.
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