Überschüsse
Aufschubfrist
Rentenbezugszeit
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Aufschubfrist

Wie der Kunde von den Überschüssen profitiert, entscheidet er selbst. Und zwar sowohl für die Einzahl- bzw. Aufschubphase als auch für die Verrentungsphase. Dabei wirkt sich die Wahl der Überschussbeteiligung in der Aufschubfrist erheblich auf die Rendite aus, die der Kunde bis zur Rente erreicht.
Die Unternehmen bieten für die Einzahlphase vier Varianten der Überschussbeteiligung an: die "Direktgutschrift", die "Bonusrente", die "verzinsliche Ansammlung" und die "verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage".

  • Direktgutschrift


Hierbei werden die angesammelten Überschüsse dem Kunden regelmäßig Jahr für Jahr direkt gutgeschrieben. Im Resultat sinkt die Versicherungsprämie, also der Beitrag, der monatlich oder jährlich zu entrichten ist.
Im Gegenzug geht dabei jedoch der Zinseszins-Effekt verloren, der notwendig ist, um eine gute Rentenzahlung zu erreichen. Deshalb ist diese Form wenig empfehlenswert.

  • Bonusrente

Dabei investiert der Versicherer die Überschüsse in eine aufgeschobene private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Konditionen des Vertrags entsprechen denen des Hauptvertrags. Dadurch erhöht sich auch die Todesfall-Leistung. Deshalb ist diese Variante in erster Linie etwas für Versicherte, denen Hinterbliebenenschutz wichtig ist.

  • Verzinsliche Ansammlung

Diese Variante nutzt den Zinseszins-Effekt für den Versicherten aus. Die Überschüsse werden einem Überschusskonto gutgeschrieben und verzinst. Der Effekt: Die spätere Rente fällt höher aus. Einen ähnlichen Effekt hat auch die verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage. Allerdings sind Versicherte hier dem Auf und Ab an den Kapitalmärkten stärker ausgeliefert.