Überschüsse
Aufschubfrist
Rentenbezugszeit
Andere Optionen

Andere Optionen

Außerdem kann der Kunde bei Vertragsbeginn auch noch darüber entscheiden, ob er ein Kapitalwahlrecht haben will oder nicht. Behält er sich ein Kapitalwahlrecht vor, dann kann er sich nach Ende der Einzahlung noch immer für die Auszahlung einer einmaligen Summe entscheiden und auf die Rente verzichten. Wer zu Beginn des Vertrags nicht weiß, ob er im Alter nicht doch eher eine größere Summe Geldes auf einmal braucht, sollte sich das Kapitalwahlrecht sichern.

Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Abruf- oder Aufschuboption.
Bei der Abrufoption hat der Kunde die Möglichkeit, den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorzuverlegen. Dann fällt die Rente allerdings auch entsprechend niedriger aus.
Bei der Aufschuboption kann der Kunde den Beginn der Rentenzahlung entsprechend um bis zu fünf Jahre verzögern. Dadurch fällt dann auch die Rentenzahlung höher aus.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Beitragsdynamisierung an. Dabei erhöht sich Jahr für Jahr der Versicherungsbeitrag.

Dementsprechend steigt auch die spätere Rentenleistung. Allerdings muss der Versicherte dafür auch Jahr für Jahr mehr Geld für seine Altersvorsorge aufbringen. Im Gegenzug sind gerade dynamische Verträge sehr schwer zu durchschauen. So lässt sich kaum nachvollziehen, wie hoch die Rendite letztendlich ist. Außerdem wird jede Beitragserhöhung wie ein Neuvertrag bewertet. Und damit fallen jedes Mal neue Abschlusskosten an.