Andere Optionen
Außerdem kann der Kunde bei Vertragsbeginn auch noch darüber
entscheiden, ob er ein Kapitalwahlrecht haben will oder nicht.
Behält er sich ein Kapitalwahlrecht vor, dann kann er sich
nach Ende der Einzahlung noch immer für die Auszahlung einer
einmaligen Summe entscheiden und auf die Rente
verzichten. Wer zu Beginn des Vertrags nicht weiß, ob er im
Alter nicht doch eher eine größere Summe Geldes auf einmal
braucht, sollte sich das Kapitalwahlrecht sichern.
Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Abruf- oder Aufschuboption.
Bei der Abrufoption hat der Kunde die Möglichkeit, den Rentenbeginn
bis zu fünf Jahre vorzuverlegen. Dann fällt die Rente
allerdings auch entsprechend niedriger aus.
Bei der Aufschuboption kann der Kunde den Beginn der Rentenzahlung
entsprechend um bis zu fünf Jahre verzögern. Dadurch fällt
dann auch die Rentenzahlung höher aus.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Beitragsdynamisierung
an. Dabei erhöht sich Jahr für Jahr der Versicherungsbeitrag.
Dementsprechend steigt auch die spätere Rentenleistung.
Allerdings muss der Versicherte dafür auch Jahr für Jahr
mehr Geld für seine Altersvorsorge aufbringen. Im
Gegenzug sind gerade dynamische Verträge sehr schwer zu durchschauen.
So lässt sich kaum nachvollziehen, wie hoch die Rendite letztendlich
ist. Außerdem wird jede Beitragserhöhung wie ein
Neuvertrag bewertet. Und damit fallen jedes Mal neue Abschlusskosten
an.
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